SICHERE DIR DIE BESTEN DEALS
ZU DEN ANGEBOTEN
LOGIN

fileee Business AGB

Willkommen bei fileee! Im Folgenden findest Du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden. In den AGB ist festgelegt, zu welchen Leistungen wir uns verpflichten und welche Regeln bei der Nutzung von fileee gelten. Wenn Du Privatkunde bist, gelten folgende AGB für Dich.
KURZBESCHREIBUNG FILEEE

DOKUMENTE MIT DEN FILEEE APPS ORGANISIEREN

Wir, das fileee Team, wollen eine vollkommen neue Art des Umgangs mit Dokumenten etablieren und haben dafür entsprechende Apps für verschiedenste Endgeräte entwickelt. Mit fileee kannst Du Deine Dokumente digital an einem zentralen Ort archivieren, organisieren und von überall auf Deine Dokumente zugreifen. Dein persönlicher Assistent fileee erkennt alle wichtigen Informationen der jeweiligen Dokumente automatisch und ermöglicht es, mit Tags eine übersichtliche Struktur aufzubauen. Mithilfe von fileee lassen sich Dokumente dank intelligenter Organisations- und Suchfunktionen einfach und schnell finden. Durch die Synchronisierung kannst Du mit all Deinen verbundenen Geräten auf Deine Dokumente und Informationen zugreifen und damit arbeiten.

FILEEE ALS KOMMUNIKATIONSPLATTFORM MIT UNSEREN PARTNERN

Mit fileee Conversations, einer Lösung für Unternehmen, ist innerhalb von fileee zudem eine offene Kommunikationsplattform enthalten. Mit dieser kannst Du und teilnehmende Unternehmen innerhalb von fileee direkt, einfach und sicher miteinander kommunizieren. Wenn Du also
  • entweder durch einen Hinweis eines Unternehmens auf uns aufmerksam geworden bist, bei dem Du Kunde oder Interessent bist und das fileee für seine Kundenkommunikation nutzen möchte,
  • oder eine mobile App eines Unternehmens heruntergeladen hast, bei dem Du Kunde oder Interessent bist und das fileee als Technologie für die Erstellung seiner mobilen App verwendet hat,
dann kann es sein, dass Du in den fileee Anwendungen das Logo dieses Unternehmens entdeckst, dass fileee in den Farben dieses Unternehmens gestaltet ist, oder dass sonst manches in fileee an dieses Unternehmen erinnert. Diese Unternehmen und Organisationen nennen wir innerhalb unserer Nutzungsbedingungen „Partner“, solche Anwendungen „Partner-Anwendungen“. Diese Nutzungsbedingungen stellen unabhängig davon wir, die fileee GmbH, Windthorststraße 68, 48143 Münster, zur Verfügung. Einen Vertrag über die Nutzung von fileee schließt Du also direkt mit uns ab. Unabhängig davon kann es sein, dass für die Nutzung von fileee zur Kommunikation mit unseren „Partnern“ eine besondere Vereinbarung zwischen Dir und dem betreffenden „Partner“ notwendig ist.

DU BESTIMMST, WIE DU FILEEE NUTZT

Welchen Funktionsumfang der fileee Anwendungen Du nutzt, entscheidest Du selbst:

„fileee light“

Wenn Du fileee ausschließlich als elektronisches Postfach für die Kommunikation mit einem unserer „Partner“ nutzen willst (z.B. um eine Namensänderung oder neue Kontaktdaten an den „Partner“ zu übermitteln, um mit einem „Partner“ zu chatten, um einen Freistellungsauftrag bei einem „Partner“ zu ändern oder um eine Immobilienfinanzierung mit einem „Partner“ zu planen), dann sind für Dich nicht alle Vorschriften dieser AGB von Bedeutung. Achte auf die Bezeichnung „fileee Light“, denn so nennen wir diese Form der Nutzung von fileee. Andere Vorschriften (z.B. zur Registrierung bei fileee) gelten nicht, wenn Du ausschließlich die Kommunikationsfunktionen von „fileee Light“ benutzen möchtest.

„fileee“ mit Registrierung (fileee Account)

Wenn Du alle Möglichkeiten von fileee nutzen möchtest, benötigst Du ein eigenes Nutzerkonto bei fileee (fileee Account). Hierfür musst Du Dich registrieren. Die Funktionen von „fileee light“ sind dabei natürlich auch enthalten. Du kannst fileee nach einer Registrierung aber noch viel umfangreicher nutzen und über fileee Deine Dokumente archivieren und organisieren. Zudem erhältst über die Funktionalitäten von „fileee light“ hinausgehend ein zentrales elektronisches Postfach, über welches Du mit allen angeschlossenen „Partnern“ zentral kommunizieren kannst.

AN WEN DU DICH BEI FRAGEN WENDEN KANNST

Wenn Du Fragen zur Nutzung von fileee zur Kommunikation mit unseren „Partnern“ hast, wende Dich entweder direkt an den betreffenden „Partner“ oder nutze das Hilfecenter von fileee; es ist 24 Stunden am Tag erreichbar unter fileee.com/support sowie auch innerhalb der fileee Apps. Im Hilfecenter von fileee kannst Du Dich außerdem über die zusätzlichen Möglichkeiten nach einer Registrierung für fileee informieren.
Einen ausführlichen Funktionsumfang von fileee findest Du unter fileee.com

§ 1 REGELUNGSGEGENSTAND

  1. fileee stellt dem „Kunden“ ein technisches System über das Internet zur Verfügung, das aus Software und ggf. entsprechenden Applikationen für (mobile) Endgeräte und einem ebenfalls online bereitgestellten Speicherplatz besteht (im folgenden „System“ genannt). Der „Kunde“ kann das „System“ kostenfrei nutzen (zu kostenpflichtigen Zusatzfunktionen siehe unten unter 4.). Der „Kunde“ kann das „System“ für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit fileee nutzen. Den Funktionsumfang des „Systems“ bestimmt der „Kunde“ selbst. Der „Kunde“ kann im Rahmen eines fileee Teams (fileee.com/fileee-teams) weitere „Team-Benutzer“ zur Nutzung des Systems ermächtigen.
    fileee legt großen Wert auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der „Kunden“ und stellt daher sicher, dass ausschließlich Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Das von fileee ausgewählte Rechenzentrum ist zertifiziert für „Geprüftes Rechenzentrumsmanagement nach ISO 27001“.
  2. „fileee light“
    Bei „fileee light“ handelt es sich um eine elektronische Kommunikationsplattform. Über diese kann der „Kunde“ mit einem „Partner“ von fileee Informationen austauschen, z.B. um eine Namensänderung oder neue Kontaktdaten an den „Partner“ zu übermitteln, um mit einem „Partner“ zu chatten, um einen Freistellungsauftrag bei einem „Partner“ zu ändern oder um eine Immobilienfinanzierung mit einem „Partner“ zu planen. Eine Registrierung für einen eigenen fileee Account ist nicht erforderlich. Der Vertragsschluss richtet sich nach § 3 Abs. 1.
  3. „fileee free“
    Möchte der „Kunde“ weitere Funktionalitäten von fileee nutzen, ist eine Registrierung bei fileee erforderlich. Der „Kunde“ muss hierzu eine fileee App oder die fileee App eines „Partners“ installieren bzw. die entsprechende Webseite von fileee bzw. eines Partners besuchen. Mittels dieses „Systems“ wird dem „Kunde“ dann die Möglichkeit verschafft, Dokumente mit den fileee Apps zu organisieren. Zudem erhält er über die Funktionalitäten von „fileee light“ hinausgehend ein zentrales elektronisches Postfach, über welches der „Kunde“ mit allen angeschlossenen „Partnern“ zentral kommunizieren kann.
  4. „fileee Payed Plans“
    Darüber hinaus hat der „Kunde“ die Möglichkeit, den Funktionsumfang und die Nutzungsmöglichkeiten des „Systems“ durch kostenpflichtige Zusatzfunktionen noch zu erweitern (§ 3 Abs. 3).
    Die Nutzung dieser Zusatzfunktionen erfolgt gegen ein zu zahlendes Entgelt. Die Zahlweise ist hierbei monatlich oder für einen längeren Zeitraum im Voraus möglich (z.B. jährlich). Die Preise und möglichen Zahlweisen für die Nutzung dieser Zusatzfunktionen sind hier abrufbar: fileee.com/business-pricing/. Manche „Partner“ räumen für die Nutzung dieser Zusatzfunktionen besondere Konditionen ein oder ermöglichen sogar die kostenfreie Nutzung für „Kunden“, die zugleich Kunde des betreffenden „Partners“ sind – ob ein „Kunde“ von solchen Sonderkonditionen profitiert, erfährt er spätestens bei der Buchung der betreffenden Zusatzfunktion.
    Die vorliegenden Bestimmungen beinhalten die allgemeinen Regelungen und Lizenzbestimmungen zur Überlassung des „Systems“, die jeweils für die unten aufgeführten Verträge der fileee Anwendung finden. Die Bestellung von Apps für mobile Endgeräte sowie die Abwicklung von kostenpflichtigen In-App-Bestellungen unterliegen zusätzlich den Bestimmungen der Betreiber des jeweiligen App-Stores. Außerdem sind für diese Apps für mobile Endgeräte einige Besonderheiten zu beachten; diese sind im Folgenden jeweils dargestellt.

§ 2 VERTRAGSBESTANDTEILE UND DEFINITIONEN

  1. Geltungsbereich dieserAGB und Abwehrklausel
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fileee gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Kunden“ werden nicht Vertragsbestandteil. Zusätzliche ergänzende Bedingungen zur Nutzung von fileee, die zwischen „Partner“ und „Kunden“ vereinbart wurden oder die „Partner“ für die Nutzung von fileee zur Kommunikation mit „Kunden“ zwingend vorsehen, bleiben im Verhältnis zwischen „Partnern“ und „Kunden“ unberührt.
  2. Definitionen
    1. „Software“ sind die überlassenen (Computer-)Programme, nämlich die Webserverapplikation „fileee“ und die mobilen Applikationen für mobile Endgeräte in ihrer jeweils dem „Kunden“ überlassenen Fassung.
    2. „Kunde“ ist der als Vertragspartner von fileee jeweils berechtigte „Nutzer“ der „Software“. Vertritt dieser berechtigte „Nutzer“ eine Organisation gemäß § 3 Abs. 2 e) so ist die Organisation selbst der Kunde.
    3. „Team-Benutzer“ sind zu einem fileee Team (fileee.com/fileee-team) durch den „Kunden“ eingeladene Personen.
    4. „Dritter“ ist jeder andere, dem durch fileee keine Rechte zur Nutzung des „Systems“ überlassen wurden.
    5. „Daten“ sind Daten, die der „Kunde“ mithilfe des „Systems“ erstellt und/oder mittels den vertragsgegenständlich überlassenen Leistungen und Produkten der fileee verarbeitet werden.
    6. „Knotenpunkt“ ist der Übergabepunkt vom Rechenzentrum der fileee in Datennetze, die rechtlich nicht der fileee zuzuordnen sind, wie insbesondere das Internet.
    7. „System“ ist die „Software“ und der dem „Kunden“ überlassene Speicherplatz, wie in § 1 beschrieben.
    8. „Verfügbarkeit“ bedeutet die Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen am „Knotenpunkt“, skaliert auf die laufende Verfügbarkeit pro Monat, abzüglich der vereinbarten Unterbrechungen wie insbesondere der „Wartungsfenster“.
    9. „Wartungsfenster“ sind die Zeiten, in denen infolge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten die vertragsgegenständlichen Leistungen dem „Kunden“ wie vereinbart nicht oder nur eingeschränkt am „Knotenpunkt“ zur Verfügung stehen.
  3. Besondere Regelung für mobile Apps
    Lädt ein „Kunde“ eine mobile fileee-App herunter, gilt: Dieser Vertrag begründet keinerlei Rechtsbeziehung zwischen dem „Kunden“ und – bei Android-Apps – der Google Inc, der Google Ireland Ltd., der Google Commerce Ltd., der Google Asia Pacific Pte. Ltd. oder einem sonstigen Unternehmen der Google-Unternehmensgruppe (nachfolgend „Google“) und – bei iOS-Apps – der Apple Inc oder einem sonstigen Unternehmen der Apple-Unternehmensgruppe (nachfolgend „Apple“).
    Insbesondere ist fileee gegenüber dem „Kunden“ allein verantwortlich für etwaige Wartungs- oder Supportleistungen oder Fehlerbehebungen bezüglich der „Software“.

§3 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS UND VERTRAGSTEXTES

Wie der Vertrag über die Nutzung von fileee zustande kommt, hängt davon ab, welchen Funktionsumfang der „Kunde“ nutzen möchte:
  1. Für die Nutzung der Funktionen von „fileee light“ gilt für den Vertragsschluss § 3 Abs. 1.
  2. Für die Nutzung der kostenpflichtigen Funktionalitäten von „fileee Payed Plans“ gilt der Vertragsabschluss §3 Abs. 2 und 3.
  1. Nutzung von „fileee light“
    Der „Partner“ schlägt dem „Kunden“ den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von „fileee light“ vor. Hierzu schickt er dem „Kunden“ eine Einladung zur Nutzung von „fileee light“. Die Einladung muss dabei nicht persönlich ausgesprochen werden, sondern kann auch eine allgemeine Einladung z.B. zum Besuch einer Webseite sein, auf welcher der „Kunden“ selbst die Nutzung der Funktionalitäten von „fileee light“ bei dem „Partner“ beantragen kann.
    Um die Kommunikation mit dem „Partner“ über „fileee light“ zu starten, muss der „Kunde“ gegenüber fileee keine persönlichen Angaben machen. Der „Kunde“ muss aber die vorliegenden AGB von fileee akzeptieren. Der „Kunde“ kann die AGB von fileee dabei einsehen und dauerhaft bei sich speichern.
    Es ist auch möglich, dass der betreffende „Partner“ eine weitergehende Vereinbarung mit dem „Kunden“ verlangt. In einem solchen Falle kann „fileee light“ erst nach Abschluss einer solchen weitergehenden Vereinbarung mit dem „Partner“ tatsächlich zur Kommunikation zwischen dem „Kunden“ und dem „Partner“ genutzt werden.
  2. Registrierung für „fileee free“
    1. Im ersten Schritt meldet sich der „Kunde“ an und registriert sich. Dabei gibt er seine E-Mail Adresse ein und vergibt ein sicheres Passwort für den Zugang zu fileee. Der Zugang zu fileee kann auch über Web-Portale anderer Anbieter bereitgestellt werden; in diesen Fällen kann der „Kunde“ seine Zugangsdaten für die Web-Portale dieser anderen Anbieter zunächst auch für die Registrierung bei fileee benutzen. Der „Kunde“ muss in jedem Falle vor der Registrierung die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB, der datenschutzrechtlichen Regelungen. Er schließt diesen Vorgang mit dem Bestätigen eines Buttons mit entsprechender Beschriftung ab (z.B. „Konto erstellen“). Ab diesem Moment ist es nicht mehr möglich, Fehler und Eingaben der Angaben zu korrigieren, die für den Vertragsabschluss relevant sind. Der Vertrag ist geschlossen. Der Klarheit wegen sei festgestellt, dass Passwort und Benutzername prinzipiell jederzeit auch nach Vertragsabschluss geändert werden können. fileee empfiehlt eine regelmäßige Änderung des Passworts aus Gründen der Datensicherheit.
    2. Der „Partner“ schlägt dem „Kunden“ den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von fileee vor. Hierzu schickt er dem „Kunden“ eine Einladung zur Nutzung von „fileee Payed Plans“. Nimmt der Kunde die Einladung an, kann er wie unter § 3 Abs. 2 a. oben beschrieben seine Registrierung vornehmen. Die Einladung muss dabei nicht persönlich ausgesprochen werden, sondern kann auch eine allgemeine Einladung z.B. zum Besuch einer Webseite sein, auf welcher der „Kunde“ selbst die Nutzung der Funktionalitäten von „fileee Payed Plans“ bei dem „Partner“ beantragen und sich hierfür für „fileee Payed Plans“ wie unter § 3 Abs. 2 a. beschrieben registrieren kann.
    3. Der „Kunde“ möchte einem „Partner“ die Nutzung von „fileee Payed Plans“ zur Kommunikation untereinander vorschlagen. Hierzu kann der „Kunde“ innerhalb von fileee teilnehmende „Partner“ finden und eine Kommunikation mit diesen anfragen. Auch kann der „Kunde“ bei ausgewählten „Partnern“ eine „Partner-Anwendung“ (mobile App, Webapplikation) des „Partners“ herunterladen oder die entsprechende Webseite besuchen. Zur Nutzung von „fileee Payed Plans“ muss der „Kunde“ dann zunächst wie unter § 3 Abs. 2 2 a. oben beschrieben seine Registrierung vornehmen.

      Es ist allerdings möglich, dass der betreffende „Partner“ eine weitergehende Vereinbarung mit dem „Kunden“ verlangt. In einem solchen Falle kann die Partner-Anwendung von „fileee Payed Plans“ erst nach Abschluss einer solchen weitergehenden Vereinbarung mit dem „Partner“ tatsächlich zur Kommunikation zwischen dem „Kunden“ und dem „Partner“ genutzt werden.

      Übrigens: Eine Kommunikation mit dem „Partner“ ist dann nicht nur über die „Partner-Anwendung“, sondern genauso auch immer mit den regulären fileee Anwendungen möglich.
    4. Registriert sich der „Nutzer“ gemäß §3 Abs. 2 mit einer firmeneigenen E-Mail-Domain oder wählt im Rahmen der Registrierung die Option „geschäftliche Nutzung“ wird die Firma / Organisation selbst zum „Kunden“. Der „Nutzer“, welcher die Registration vornimmt, stellt hierbei sicher, dass er ein Repräsentant der Firma / Organisation ist und berechtigt ist einen bindenden Vertrag gemäß dieser AGB zu schließen.
  3. Hinzubuchenkostenpflichtiger Zusatzfunktionen bei „fileee PayedPlans“
    Der „Kunde“ hat die Möglichkeit, innerhalb der Profileinstellungen, welche in der „Software“ eingerichtet sind, dort im Einzelnen benannte Abonnements mit Zusatzfunktionen für die Nutzung freizuschalten. Die Bestellung solcher Zusatzfunktionen erfordert die Bestätigung der Registrierungsdaten nach Absatz 2 durch den „Kunden“ und insbesondere auch die Festlegung, ob der „Kunde“ fileee ausschließlich für private oder (auch) für Zwecke seines Geschäftsbetriebs nutzen möchte.
    Die Nutzung dieser Zusatzfunktionen erfolgt gegen ein zu zahlendes Entgelt. Die Zahlweise ist hierbei monatlich oder für einen längeren Zeitraum im Voraus möglich (z.B. jährlich). Preisangaben und Informationen zu möglichen Zahlweisen für die Nutzung dieser Zusatzfunktionen sind auf der Website im Bereich „Pricing“ ersichtlich, ebenso Angaben zu den räumlichen Nutzungsbeschränkungen des „Systems“. Manche „Partner“ räumen für die Nutzung dieser Zusatzfunktionen besondere Konditionen ein oder ermöglichen sogar die kostenfreie Nutzung für „Kunden“, die zugleich Kunde des betreffenden „Partners“ sind – ob ein „Kunde“ von solchen Sonderkonditionen profitiert, erfährt er spätestens bei der Buchung der betreffenden Zusatzfunktion. Der fällige Rechnungsbetrag kann ausschließlich durch die in der „Software“ aufgeführten Zahlungsarten beglichen werden. Nicht aufgeführte Zahlungsarten werden nicht akzeptiert. Der „Kunde“ erhält Informationen zu den akzeptierten Zahlungsmitteln und den räumlichen Nutzungsbeschränkungen des „Systems“ vor Beginn des Bestellvorgangs. Bei der Buchung von Zusatzfunktionen über In-App-Käufe und bei bestimmten „Partner-Anwendungen“ kann es sein, dass die Abrechnung direkt über den Betreiber des betreffenden App-Stores oder über den betreffenden „Partner“ erfolgt; der „Kunde“ wird hierüber während des Bestellprozesses informiert.
    Die Freischaltung erfolgt durch Klicken auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ oder ähnlich aussagekräftigen Formulierung neben der jeweils gewählten Zusatzfunktion. Der „Kunde“ erhält sodann die Möglichkeit, Eingabefehler durch Abbruch und Neustart des Bestellvorgangs oder über die Bearbeitungsfunktion zu korrigieren. Erst nach einer nochmaligen Bestätigung erfolgt die Freischaltung direkt im Programm, und der „Kunde“ kann die Funktionalitäten der Zusatzfunktion nutzen.
    Hierüber erhält er eine Bestätigungsmail an die im Nutzerprofil hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Bestätigungsmail enthält noch einmal die für die Nutzung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fileee sowie eine Belehrung über das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht.
    fileee speichert den Vertragstext überdies dauerhaft und sendet dem „Kunden“ die Bestelldaten und die AGB auf Anfrage jederzeit per E-Mail zu.
  4. Mit„fileee Teams“ (fileee.com/fileeeteams) können Funktionalitäten des Systems gemeinsam genutzt werden. Zur Aktivierung der kostenpflichtigen Zusatzfunktion gemäß §3 Abs 3 muss jeder „Team-Benutzer“ den fileee Business AGB zustimmen.
  5. Mit dem Programm „Analyseverbesserung“ kann der „Kunde“ außerdem zur Verbesserung der automatischen Funktionen der „Software“ aktiv beitragen, indem er fileee für einzelne in das „System“ hochgeladene „Daten“ die Berechtigung erteilt, diese vollständig auszulesen und dauerhaft zu speichern. Hierfür erhält der „Kunde“ kostenfreie Bonus-Dokumente, also weiteren kostenfreien Speicherplatz auf dem „System“. Mit der Freigabe der „Daten“ zum Zwecke der „Analyseverbesserung“ erklärt der „Kunde“, dass er über sämtliche hierfür notwendigen Rechte verfügt, und dass er sämtliche, insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben diese Freigabe betreffend beachtet hat. Die Nutzung der „Analyseverbesserung“ ist absolut freiwillig und nicht zwingend zur Nutzung von fileee notwendig. Weitere Informationen zur „Analyseverbesserung“ gibt es hier.

§ 4 ÜBERLASSUNG DES “SYSTEMS”

  1. fileee überlässt dem „Kunden“ für die Laufzeit dieses Vertrages das im Auftrag bezeichnete „System“. Die technischen Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des fileee Systems.
  2. Das „System“ wird zu folgendem vertragsgemäßen Gebrauch überlassen: Der „Kunde“ darf mittels des „Systems“ eigene oder fremde Dateien organisieren. Der Funktionsumfang des „Systems“ ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Das „System“ ist mit jedem handelsüblichen, dem Stand der Technik entsprechenden Browser zugänglich. Die für den Betrieb der Apps erforderliche Systemumgebung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen App Stores.

§ 5 DATENTRANSPORT

  1. fileee schuldet ein Bemühen, dass die vom „Kunden“ vertragsgemäß gespeicherten „Daten“ und die „Software“ im World-Wide-Web von der Öffentlichkeit in dem zeitlich vereinbarten Umfang unter Berücksichtigung der vereinbarten „Wartungsfenster“ und „Verfügbarkeiten“ über das Internet abrufbar sind. Dabei bezeichnet der Terminus „abgerufen“, dass der „Kunde“ die „Daten“ und die „Software“ in den Arbeitsspeicher seines Rechners laden kann und Zugriff auf eigene „Daten“ hat, die für ihn im Rechenzentrum der fileee gespeichert und verarbeitet werden. fileee übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg der Abrufbarkeit von „Software“ oder „Daten“, soweit nicht ausschließlich das von fileee betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird. Wird der Datentransport vereinbarungsgemäß über das Internet vorgenommen, schuldet fileee erfolgsbezogen nur die Einspeisung der Signale in das öffentlich abrufbare Internet, nicht aber, dass der „Kunde“ die „Daten“ auch jederzeit und von Orten seiner Wahl abrufen kann. Die omnipräsente, ubiquitäre Erreichbarkeit der „Software“ und „Daten“, die im Rechenzentrum für den „Kunden“ vorrätig gehalten werden, kann fileee aufgrund der Struktur des Internets sowie des Umstandes, dass sie die Betreiber und Vermittler der Datennetze selbst weder auswählt noch faktische Beherrschungsmöglichkeiten für die fileee bestehen, nicht gewährleisten.
  2. Die Verfügbarkeit des „Systems“ besteht im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten fileees und deswegen zwar regelmäßig rund um die Uhr (24/7), jedoch insbesondere nicht bei Ausfallzeiten durch Wartung („Wartungsfenster“) sowie Zeiten, in denen das Rechenzentrum aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von fileee liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

§ 6 PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Sofern der „Kunde“ die genannten Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt, ist fileee berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen vorläufig nicht zu erbringen und kann nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung des Vertrages erklären. fileee gerät nicht in Verzug, solange der „Kunde“ die ihm obliegenden Leistungen nicht erbringt.
  2. Der „Kunde“ hat in jedem Fall sicherzustellen, dass er über die erforderliche Rechte verfügt, die von ihm in dem „System“ hochgeladenen Daten an fileee und/oder anderen Nutzern gegenüber bekannt zu machen. Betroffen sein können datenschutz- oder geheimhaltungsrechtliche Belange von Personen oder Unternehmen. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten Dritter, welche der „Kunde“ mittels des „Systems“ verarbeitet. Die vorstehenden Prüf- und Sorgfaltspflichten des „Kunden“ gelten in besonderem Maße dann, wenn der „Kunde“ fileee „Daten“ zum Zwecke der „Analyseverbesserung“ dauerhaft überlässt.
  3. Sollte es bei der Nutzung des „Systems“ zu Störungen kommen, so wird der „Kunde“ fileee von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. In jedem Fall muss eine Störungsmitteilung des „Kunden“ folgende Informationen beinhalten:
    1. Kundenname oder Benutzername
    2. Leistungsort (Straße, Nummer, PLZ, Ort)
    3. Beschreibung der Störung (sporadisch oder permanent)
    4. Leistungsbeeinträchtigung
    Für die Störungsmeldung steht dem „Kunden“ das Supportforum der fileee 24 Stunden am Tag zur Verfügung; es ist erreichbar unter fileee.com/support  sowie auch innerhalb der fileee Apps. Außerdem kann der „Kunde“ Störungen per E-Mail an [email protected] melden.
  4. Der „Kunde“ ist verpflichtet, bei der Wahl seines persönlichen Passworts für den Zugang zum System erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zu ergreifen, indem er ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwendet. Auch empfehlen wir zusätzlich die Aktivierung der 2-Faktor-Authentifizierung im Benutzerprofil.
  5. Der „Kunde“ ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten „Dritten“ geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte „Dritte“ aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch „Dritte“ für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Passwort ist regelmäßig, beispielsweise einmal pro Jahr, zu ändern. „Dritte“, die den Internet-Anschluss des „Kunden“ mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind zu einer Änderung des Passworts nicht befugt. Verstößt der „Kunde“ gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz der fileee entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der fileee von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, fileee von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche der fileee, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
  6. Für die unverzügliche Kenntnisnahme von elektronisch zugestellten Nachrichten hat der „Kunde“ selbst einzustehen. fileee schuldet keine dahingehende Überwachung der Nutzungsaktivitäten des „Kunden“. Der „Kunde“ ist dazu verpflichtet, die bei der Registrierung eingegebenen Daten, insbesondere aber nicht ausschließlich die Kontaktdaten (u.a. Name, E-Mail, Telefonnummer), aktuell zu halten. Deswegen ist der „Kunde“ verpflichtet, jede Änderung der Daten unverzüglich durch Änderung des entsprechenden Eintrags im Nutzerprofil zu ändern. Sollte dem „Kunden“ eine Änderung der Daten auf diesem Wege nicht möglich sein, so wird er die geänderten Daten unverzüglich per E-Mail an fileee übermitteln.
  7. Sollte der Kunde ein fileee Team (fileee.com/fileeeteams) erstellt haben ist er verpflichtet(a) die „Team-Benutzer“ über alle für die Nutzung von fileee maßgeblichen Richtlinien und Praktiken des Kunden und über alle Einstellungen, die sich auf die Verarbeitung von Kundendaten auswirken können, informieren und (b) sicherzustellen, dass die Übertragung und Verarbeitung von Kundendaten im Rahmen des Vertrags rechtmäßig ist.

§ 7 VORÜBERGEHENDE SPERRUNG, VORBEHALT

  1. Zum Schutze des „Kunden“ wird fileee den Zugang zum Nutzungsprofil vorläufig sperren, wenn in kurzer Folge nacheinander vier (4) Mal ein falsches Passwort zu dem jeweiligen Benutzernamen eingegeben wurde. Der Account ist dann für einen gewissen Zeitraum nicht mehr nutzbar. Erfolgt danach erneut die Eingabe eines falschen Passworts, wird der Account dauerhaft gesperrt. Die Nutzung von fileee ist dann so lange nicht mehr möglich, bis der „Kunde“ eine E-Mail an die Adresse [email protected] mit der Bitte um Wiederherstellung des Accounts sendet. Erst dann kann der „Kunde“ über einen Link ein neues Passwort generieren und die Nutzung von fileee fortsetzen.
  2. fileee ist außerdem berechtigt, den Zugang des „Kunden“ zum „System“ vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der „Kunde“ rechtswidrige Inhalte in den von fileee überlassenen Medien speichert oder mit diesen verbreitet. Rechtswidrig im Sinne dieser Vorschrift ist insbesondere die Nutzung des „Systems“ zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter, sofern hierfür nicht eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
  3. fileee kann den „Kunden“ von der weiteren Teilnahme an der „Analyseverbesserung“ ausschließen, falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der „Kunde“ fileee „Daten“ zum Zwecke der „Analyseverbesserung“ dauerhaft zur Verfügung gestellt hat, ohne dass der „Kunde“ hierfür die erforderlichen Rechte besaß, oder ohne dass der „Kunde“ datenschutzrechtlich zu dieser Form der Überlassung befugt war.
  4. Die Sperrung nach Absatz 2 ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist und/oder eine gerichtliche und/oder behördliche Entscheidung vorliegt.
  5. Dem „Kunden“ ist es nicht erlaubt, während der Kontrolle bzw. Ergänzung der durch die Textanalyse von fileee erkannten Informationen vorsätzlich fehlerhafte Informationen an fileee zurückzugeben, da diese zu einer Verschlechterung des fileee-Dienstes führen können. Sollte der „Kunde“ wiederholt bewusst fehlerhafte Informationen an fileee übermitteln, ist fileee berechtigt, den Zugang des „Kunden“ unter vorheriger Ankündigung teilweise oder dauerhaft zu sperren.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Gewährleistung für die kostenlose Nutzung des „Systems“ richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. fileee haftet nur für grobe Fahrlässigkeit bzw. Arglist und Vorsatz.
  2. Für die kostenpflichtigen Zusatzfeatures (§ 3 Abs. 3) gelten abweichend von Abs. 1 die nachfolgenden Bestimmungen zur Gewährleistung:
    1. Der Sollzustand der Zusatzfeatures ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
    2. fileee leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt sie nach ihrer Wahl dem „Kunden“ einen neuen, mangelfreien Stand der „Software“ oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt es auch, wenn fileee dem „Kunden“ durch Lieferung neuer Software zumutbare Ersatzlösungen bereitstellt, die die Auswirkungen des Mangels vermeiden, wenn deren Einsatz dem „Kunden“ zumutbar ist.
    3. Rechtsmängel: Behaupten Dritte Ansprüche, die der vertraglichen Nutzung der „Software“ entgegenstehen, unterrichtet der „Kunde“ fileee unverzüglich. Er ermächtigt fileee hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. fileee ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den „Kunden“ von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des „Kunden“ beruhen.
    4. Eine Kündigung des „Kunden“ gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn fileee ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von fileee verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den „Kunden“ gegeben ist.
    5. Der „Kunde“ ist nicht berechtigt, Fehler selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die Rechte des „Kunden“ wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der fileee Änderungen an der „Software“ vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der „Kunde“ weist nach, dass die Änderungen keine für fileee unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des „Kunden“ wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der „Kunde“ zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
    6. Für die Leistung von Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gelten die unter § 9 festgelegten Grenzen.
    7. Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate und beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ die Mängel kannte bzw. ohne grobe Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte kennen müssen; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber der fileee. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die infolge eines Mangels der Software geltend gemacht werden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit sowie Schäden, die infolge einer Verletzung von Garantiezusagen entstehen. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Besondere Regelung für mobile Apps
    1. Regelungen für Android-Apps
      Unbeschadet der vorstehenden Gewährleistungsregeln haben alle „Kunden“ der „Software“ das Recht, Google innerhalb von 48 Stunden nach dem Kauf eine Mitteilung zu machen und die Erstattung der entrichteten Vergütung für die kostenpflichtigen Zusatzfeatures zu verlangen. Etwaige weitergehende Rechte, die sich aus den Geschäftsbedingungen der Zahlungsabwickler ergeben, bleiben unberührt. Darüber hinaus haftet Google nicht für die Beschaffenheit der „Software“ und ist auch nicht Adressat irgendwelcher Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche des „Kunden“. Jedwede sonstigen Supportanfragen oder Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen solcher Schäden, die aus einer Fehlfunktion der „Software“ herzuleiten sind, sind ausschließlich an fileee zu richten bzw. gegenüber fileee geltend zu machen. Bei kostenpflichtigen Zusatzfeatures sichert fileee zu, spätestens binnen drei Werktagen auf eine Supportanfrage des „Kunden“ zu reagieren. Nach den Entwickler-Richtlinien von Google möglicherweise bestehende kürzere Reaktionszeiten zugunsten des „Kunden“ bleiben unberührt.
    2. Regelungen für iOS-Apps
      Unbeschadet der vorstehenden Gewährleistungsregeln haben alle „Kunden“ der „Software“ das Recht, Apple eine Mitteilung zu machen und die Erstattung der entrichteten Vergütung für die „Software“ zu verlangen, wenn die „Software“ nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Darüber hinaus haftet Apple nicht für die Beschaffenheit der „Software“ und ist auch nicht Adressat irgendwelcher Gewährleistungsansprüche des „Kunden“. Jedwede sonstigen Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen solcher Schäden, die aus einer Fehlfunktion der „Software“ herzuleiten sind, sind ausschließlich gegenüber fileee geltend zu machen.

§ 9 HAFTUNG

  1. Die Nutzung des „Systems“ erfolgt kostenfrei. Eine Haftung von fileee ist deswegen ausgeschlossen, soweit nicht ein Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste von fileee entstanden ist und fileee vorsätzlich bzw. arglistig oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  2. Wenn und soweit der „Kunde“ Zusatzfeatures für das „System“ (§ 3 Abs. 3) gegen Entgelt nutzt, gelten hinsichtlich der Haftung die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. fileee haftet nicht für Datenverluste oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der „Kunde“ nicht produktiv mit dem „System“ arbeiten kann, sofern diese Schäden dadurch entstehen, dass es der „Kunde“ unterlassen hat, die „Software“ und die mit ihr verarbeiteten „Daten“ in angemessen Zeiträumen unter Anwendung einer dem jeweils aktuellen und bewährten Stand der Technik entsprechenden Mitteln zu sichern.
    2. Die Haftung für Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche aus gleich welchem Rechtsgrund wird für fahrlässig verursachte Schäden auf den für die Parteien bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt für Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche, die infolge eines fahrlässig verursachten Mangels geltend gemacht werden. Die vorgenannten Ansprüche verjähren 12 Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ von dem Schadensfall Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können. Hinsichtlich von Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder der Verletzung einer Garantiezusage ergeben und/oder die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung unberührt. Ebenso unberührt bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.

§ 10 HÖHERE GEWALT

  1. Wird die fileee an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die sie trotz der ihr zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. bei Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Viren-Attacken, DDoS-Attacken, Streik oder Aussperrung, sei es, dass diese Umstände im Bereich der fileee oder im Bereich ihrer Lieferanten eintreten, verlängert sich, wenn die Leistung nicht endgültig unmöglich wird, die Frist für die Erbringung der Leistung in angemessenem Umfang, maximal aber um die Zeitspanne von acht Wochen. Ist eine Leistung auch nach Ablauf der vorgenannten Frist wegen desselben ununterbrochen andauernden Ereignisses höherer Gewalt ausgeschlossen, so gilt dieses als unmöglich.
  2. Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung oder Leistung länger als 8 Wochen unmöglich, so wird fileee von ihren Leistungsverpflichtungen befreit. Das Recht des Kunden, den Vertrag zu kündigen/vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm anderenfalls unzumutbare Nachteile entstehen, bleibt unberührt.

§ 11 RECHTEEINRÄUMUNG AN „DATEN“ DES „KUNDEN“

  1. Der „Kunde“ gewährt der fileee das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, vom „Kunden“ überlassene Inhalte (Texte, Bilder, Daten, Datenbanken etc.) die gewerblichen Schutzrechten unterliegen (Urheberrecht, Markenrecht etc.) zu Zwecken dieses Vertrages auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu Zwecken der Datensicherung zu vervielfältigen.
  2. Nimmt der „Kunde“ am fileee „Analyseverbesserung“-Programm teil, räumt er fileee hinsichtlich einzelner, vom „Kunden“ individuell freigegebener „Daten“ das weitergehende Recht ein, diese dauerhaft und auch über das Vertragsende hinaus auszulesen und auszuwerten. Diese Rechte von fileee sind ausschließlich auf den Zweck beschränkt, die automatische Dokumenten-Erkennung der „Software“ zu erweitern. Zu den Datenschutzbestimmungen siehe § 14 dieser AGB.
  3. Sollte der „Kunde“die Funktionalität fileee Team (fileee.com/fileeeteams) nutzengilt: Im Verhältnis zwischen dem Kunden und den „Team-Benutzern“ ist der Kunde Eigentümer sämtlicher Daten. Übermittelt ein „Team-Benutzer“ „Daten“ betätigt er gemäß §6 2. damit, dass er über erforderliche Rechte verfügt und, dass die „Daten“ Eigentum des „Kunden“ sind. fileee gewährt dem „Kunden“ zahlreiche Optionen und umfangreiche Kontrolle über die „Daten“. Der Kunde kann z. B. Zugriffsrechte auf die Services gewähren oder entziehen und Exporteinstellungen verwalten. Diese Optionen oder Anweisungen können den Zugriff auf, die Benutzung, Offenlegung, Bearbeitung oder Löschung einiger oder aller Daten zur Folge haben.

§ 12 LIZENZBESTIMMUNGEN FÜR DIE „SOFTWARE“

  1. Gegenstand dieser Regelungen ist die im jeweiligen Einzelvertrag bezeichnete „Software“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version. Diese Regelungen gelten für sämtliche Versionen der „Software“, einschließlich Vollversionen, Upgrades und Updates.
  2. Der „Kunde“ ist nicht berechtigt, die „Software“ einschließlich angebrachter Schutzrechtshinweise, insbesondere Copyright-Vermerke oder Marken, sowie Seriennummern, Lizenzcodes oder Sicherungsmechanismen zu verändern, zu entfernen oder zu umgehen.
  3. Der „Kunde“ erhält im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrags das nicht ausschließliche Recht, die ihm überlassene „Software“ zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung geschäftlich zu nutzen. Räumlich werden die Nutzungsrechte auf Europa beschränkt übertragen.
  4. „Dritten“ darf Zugang zu dem „System“ nur mit ausdrücklicher Zustimmung der fileee zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Weitervermietung der „Software“ ist untersagt.
  5. Besondere Regelung für mobile Apps:
    Die Rechte des „Kunden“ unterliegen insoweit weiteren, über Abs. 3 hinausgehenden räumlichen Beschränkungen, als der „Kunde“ versichert, nicht Angehöriger eines Staates zu sein, über den die US-Regierung ein Embargo verhängt hat oder der von der US-Regierung als den Terrorismus unterstützend klassifiziert wurde. Der „Kunde“ versichert weiter, nicht auf einer von der US-Regierung veröffentlichten Liste solcher Personen geführt zu werden, welche den geschäftlichen Verkehr mit diesen Personen verbieten oder beschränken.

§ 13 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

  1.    
    1. Die Nutzbarkeit der kostenlosen Versionen „fileee light“ wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.
    2. Der „Kunde“ kann die Nutzung dieser Funktionalitäten jederzeit durch entsprechende Erklärung gegenüber fileee oder – hinsichtlich der Kommunikation mit einem „Partner“ – auch durch Erklärung gegenüber diesem „Partner“ beenden. Die Nutzung von „fileee Payed Plans“ kann der „Kunde“ auch durch die Abmeldung seines Nutzungsprofils beenden.
    3. fileee kann eine solche Beendigung nur mit einer Fristsetzung erklären, welche die Interessen des „Kunden“ an einer anderweitigen Sicherung seiner bei fileee gespeicherten „Daten“ bzw. an der Aufrechterhaltung der Kommunikationsmöglichkeit mit einem „Partner“ in angemessener Art und Weise berücksichtigt.
    4. Für „Team-Benutzer“ gelten diese Nutzungsbedingungen bis zum Ablauf oder zur Kündigung des Abonnements des „Kunden“ bzw. bis dein Zugang zu den Services vom „Kunden“ oder von uns beendet worden ist. Die Kündigung eines "Team-Benutzers" wird durch den "Kunden" durchgeführt.
  2. Werden „Zusatzfunktionen“ freigeschaltet, gilt: Der Vertrag über die Nutzung der jeweiligen „Zusatzfunktion“ wird jeweils auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag durch Erklärung in Textform (E-Mail oder sonstige elektronische Erklärung, auch direkt innerhalb der fileee Anwendungen) zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden im Falle einer Kündigung durch den „Kunden“ nicht erstattet.
  3. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für fileee insbesondere in jedem Fall vor, in dem der „Kunde“ gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen der fileee das Recht zu beachten und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch die fileee nicht unverzüglich abstellt.
  4. Mit Wirksamwerden der Kündigung endigt die Nutzungsbefugnis für das gekündigte Nutzerprofil. Der fileee ist es deswegen erlaubt, den entsprechenden Benutzernamen und/oder das Passwort zu sperren.
  5. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Beendigung der Teilnahme durch den „Kunden“ ist fileee berechtigt, sämtliche im Rahmen der Nutzung der Dienste der fileee entstandenen „Daten“ unwiederbringlich zu löschen. Etwaig bestehende längere gesetzliche oder sonstige Aufbewahrungsfristen für alle oder bestimmte vom „Kunden“ gespeicherte Daten bleiben hiervon unberührt. Bis zum Ablauf dieser Frist hat der „Kunde“ jederzeit die Möglichkeit, sämtliche in dem „System“ der fileee gespeicherten „Daten“ in einem gängigen Format herunterzuladen und so auch künftig den Zugriff auf die digitalisierten Dokumente sicherzustellen.
  6. Besondere Regelung für Android-Apps:
    Der „Kunde“ ist berechtigt, beliebig viele Neuinstallationen der „Software“ vorzunehmen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die „Software“ wegen (i) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Urheber-, Marken-, Patentrechten, Rechten an Betriebsgeheimnissen oder am Produktdesign oder anderer gewerblicher Schutzrechte beliebiger Personen, (ii) der angeblichen oder tatsächlichen Verleumdung, (iii) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Persönlichkeits- oder Verwertungsrechten Dritter oder (iv) der sonstigen angeblichen oder tatsächlichen Verletzung anwendbarer Gesetze durch die „Software“ von Google oder fileee dauerhaft aus dem Google Play Store entfernt wurde; eine Neuinstallation ist dann nicht mehr möglich.

§ 14 DATENSCHUTZ

Informationen zu unseren Datenschutzbestimmungen findest Du unter
www.fileee.com/datenschutzbestimmungen/ und unter
www.fileee.com/sicherheit/.
fileee weist darauf hin, dass die Speicherung personenbezogener Daten in dem „System“ einen Tatbestand der Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Artikels 28 DSGVO sowie § 62 BDSG erfüllt. fileee bietet dem „Kunden“ den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung an. Angesichts der Verantwortlichkeit des „Kunden“ für den rechtmäßigen Umgang mit ihm anvertrauten personenbezogenen Daten empfiehlt fileee dringend den Abschluss dieser Vereinbarung.
Etwaige weitergehende Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Daten des „Kunden“ oder technischer Informationen über die von dem „Kunden“ verwendeten Geräte, die sich aus den Nutzungsbedingungen von Google bzw. Apple zugunsten von Google bzw. Apple ergeben, bleiben hiervon unberührt. fileee erklärt hiermit, für diese Datenerhebungen durch Google bzw. Apple nicht verantwortlich zu sein. fileee hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch Google bzw. Apple.

§ 15 GEHEIMHALTUNG

  1. fileee sichert dem „Kunden“ zu, dass sie während der Laufzeit dieses Vertrages alle Informationen, Dokumente und „Daten“, die ihr von dem „Kunden“ zur Kenntnis gebracht worden bzw. im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangt („vertrauliche Informationen“), als ihr anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben oder verwerten. Dies gilt nicht, solange und soweit diese Informationen, Dokumente und „Daten“
    1. fileee bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
    2. allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies eine der Parteien zu vertreten hat, oder
    3. einer der Parteien von einem Dritten rechtmäßigerweise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder von dem überlassenen Unternehmen zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder
    4. nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen, wenn der offenlegenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.
  2. Diese Bestimmungen gelten voll umfänglich für alle eingesetzten Mitarbeiter von fileee.
  3. Nimmt der „Kunde“ am fileee „Analyseverbesserung“-Programm teil, gilt die Geheimhaltungspflicht von fileee zeitlich unbeschränkt auch über das Vertragsende hinaus.

§ 16 ALLGEMEINES

  1. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.
  3. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sofern der „Kunde“ keinen Gerichtsstand innerhalb Deutschlands hat oder sofern der „Kunde“ Kaufmann, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart. fileee ist unbeschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des „Kunden“ zuständig ist.
  5. Besondere Regelung für mobile Apps:
    Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass Google hinsichtlich Android-Apps bzw. Apple hinsichtlich iOS-Apps Drittbegünstigter dieses Vertrags ist, und dass Google bzw. Apple berechtigt ist, Ansprüche aus diesem Vertrag gegenüber dem „Kunden“ als Drittbegünstigter durchzusetzen.

Historie

Januar 22, 2021: Öffentliche AGB
Münster, 16. März 2021
DSGVO Konform
Entwickelt und gehostet in Deutschland
© 2024 fileee. All Rights Reserved.
Button Text